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Als Ihr Externer Strahlenschutzbeauftragter übernehmen wir Aufgaben wie z.B. die jährliche Strahlenschutzunterweisung, das Überwachen und aktualisieren der Strahlenpässe, Dosisüberwachungen Meldungen an die Behörde u.v.m. >>Im Detail |
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Sie haben noch keine Genehmigung nach
§ 15 StrlSchV? Wir kennen uns aus und übernehmen alle Formalitäten von der Beantragung der § 15 Genehmigung über die Registrierung der Strahlenpässe bei der Genehmigungsbehördebis zum Bestellschreiben zum Strahlenschutzbeauftragten u.v.m.
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Seit 1986 arbeiten wir für viele bekannte Unternehmen bundesweit als Externer Strahlenschutzbeauftragter zusammen. Wir unterstützen dabei diese Firmen unkompliziert und schnell bei den Vorraussetzungen für Ihre Arbeiten in den jeweiligen Kernkraftwerken.
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