Strahlenschutzbeauftragter für Firmen
VSS GmbH
Verwaltungsgesellschaft mbH für Strahlenschutz
Tel. (0 48 39) 9 53 88 - 15
 
Strahlenschutz Deutschland / Schleswig-Holstein

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E H R E N U R K U N D E 2 0 1 0
IHK 25 Jahre Firmenjubiläum
25 JAHRE FIRMENJUBILÄUM


Ihr Unternehmen hat keinen Strahlenschutzbeauftragten? Wir sind für Sie da.

Ihre Firma soll Arbeiten in Kontrollbereichen von fremden Anlage, wie z.B. Kernkraftwerken o.ä. ausführen. Somit benötigen Sie eine Genehmigung nach § 15 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Als Ihr externer Strahlenschutzbeauftragter erledigen wir die administrativen Aufgaben und Genehmigungsverfahren.

Wir arbeiten nicht nur für Firmen aus Schleswig-Holstein, sondern agieren bundesweit.

  Strahlenschutz-Service
Externer Strahlenschutzbeauftragter
§ 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
25 Jahre Erfahrung im Strahlenschutz
Strahlenschutzbeauftragter

Als Ihr Externer Strahlenschutzbeauftragter übernehmen wir Aufgaben wie z.B. die jährliche Strahlenschutzunterweisung, das Überwachen und aktualisieren der Strahlenpässe, Dosisüberwachungen Meldungen an die Behörde u.v.m. >>Im Detail

Strahlenschutzverordnung

Sie haben noch keine Genehmigung nach
§ 15 StrlSchV?
Wir kennen uns aus und übernehmen alle Formalitäten von der Beantragung der § 15 Genehmigung über die Registrierung der Strahlenpässe bei der Genehmigungsbehördebis zum Bestellschreiben zum Strahlenschutzbeauftragten u.v.m.
>>Im Detail

Externer Dienstleister

Seit 1986 arbeiten wir für viele bekannte Unternehmen bundesweit als Externer Strahlenschutzbeauftragter zusammen. Wir unterstützen dabei diese Firmen  unkompliziert und schnell bei den Vorraussetzungen für Ihre Arbeiten in den jeweiligen Kernkraftwerken.
>>Mehr Info

Verwaltungsgesellschaft mbH für Strahlenschutz (VSS GmbH) | Geschäftsführerin: Birgit Hagenah | Heisternweg 1 | 25797 Wöhrden
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